-Das Hundegesetz-
Hundehaltung in Berlin
Am 23.09.2004 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz über das Halten von Hunden in Berlin
verabschiedet. Das neue Gesetz weist gegenüber der bisher geltenden Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin (HundeVO Bln) die 3 folgenden wesentlichen Neuerungen auf:
1- Abschluss einer Haftpflichtversicherung: Nur Hunde, die ab dem 01.01.2005 neu angeschafft werden, sind
zunächst betroffen. Für alle anderen Hunde ( Anschaffung vor dem 01.01.2005 ) ist eine Haftpflichtversicherung bis spätestens 01.01.2010 abzuschließen.
2- Kennzeichnung mittels Mikrochip: Gilt zunächst nur für Hunde, die ab dem 01.01.2005 neu angeschafft
werden. Alle anderen Hunde ( Anschaffung vor dem 01.01.2005 ) müssen spätestens bis zum 01.01.2010 gekennzeichnet werden.
3- Nur noch 10 Hunderassen ( statt bisherigen 12 ) werden als besonders gefährlich gelistet (gestrichen: Bordeaux-Dogge und Staffordshire Bullterrier):
1. Pit-Bull, 2. American Staffordshire Terrier, 3. Bullterrier, 4. Tosa Inu, 5. Bullmastiff, 6. Dogo Argentino, 7. Fila Brasileiro, 8. Mastin Espanol,
9. Mastino Napoletano, 10. Mastiff. Sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Und noch eine Kleinigkeit:
- Außerhalb des eigenen eingezäunten Grundstückes müssen Hunde ein Halsband mit Namen und Anschrift des Halters tragen.
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