-Das Hundegesetz- 

Hundehaltung in Berlin

Am 23.09.2004 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz über das Halten von Hunden in Berlin  verabschiedet. Das neue Gesetz weist gegenüber der bisher geltenden Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin (HundeVO Bln) die 3 folgenden wesentlichen Neuerungen auf:

1- Abschluss einer Haftpflichtversicherung: Nur Hunde, die  ab dem  01.01.2005  neu angeschafft werden, sind zunächst betroffen. Für alle anderen Hunde ( Anschaffung vor dem  01.01.2005 ) ist eine Haftpflichtversicherung bis spätestens  01.01.2010 abzuschließen.

2- Kennzeichnung mittels Mikrochip: Gilt zunächst nur für Hunde, die ab dem    01.01.2005  neu angeschafft werden. Alle anderen Hunde ( Anschaffung vor dem 01.01.2005 ) müssen spätestens bis zum   01.01.2010 gekennzeichnet werden.

3- Nur noch 10 Hunderassen ( statt bisherigen 12 ) werden als besonders gefährlich    gelistet (gestrichen: Bordeaux-Dogge und Staffordshire Bullterrier):

1.  Pit-Bull,
2.  American Staffordshire Terrier,
3.  Bullterrier,
4.  Tosa Inu,
5. Bullmastiff,
6. Dogo Argentino,
7.  Fila Brasileiro,
8.  Mastin Espanol,
9.  Mastino Napoletano,
10. Mastiff.
Sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

 

Und noch eine Kleinigkeit:

- Außerhalb des eigenen eingezäunten Grundstückes müssen Hunde ein Halsband mit Namen und Anschrift des Halters tragen.

 

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